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Ladestrom für den Dienstwagen abrechnen: was 2026 gilt

Stand: Oktober 2026, von Rakesh Menon. Keine Steuerberatung.

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es keine monatliche Pauschale mehr für das Laden des E-Dienstwagens zu Hause. Ihr Arbeitgeber darf den Strom nur noch steuerfrei erstatten, wenn die geladenen Kilowattstunden nachgewiesen sind. Hier steht, was das konkret bedeutet.

Kurz gesagt: Sie dokumentieren jeden Monat die zu Hause geladenen kWh für Ihren Dienstwagen. Ihr Arbeitgeber erstattet sie entweder mit Ihrem eigenen Stromtarif oder mit der Strompreispauschale von 0,34 € je kWh für 2026. Schätzungen und reine Eigenbelege reichen nicht mehr.

Was hat sich geändert?

Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 11. November 2025. Es ersetzt das Schreiben vom 29. September 2020 und gilt ab dem 1. Januar 2026. Die bisherigen festen Monatsbeträge von 30 € bzw. 70 € sind damit entfallen. Steuerfrei nach § 3 Nr. 50 EStG ist seitdem nur noch der Ersatz der tatsächlich geladenen Strommenge.

Zwei Wege zur Erstattung

VarianteWie gerechnet wirdWas Sie zusätzlich brauchen
StrompreispauschaleGeladene kWh × 0,34 € (Wert für 2026)Nur den kWh-Nachweis, keinen Stromvertrag
Individueller TarifGeladene kWh × Ihr Arbeitspreis, plus anteilige GrundgebührkWh-Nachweis und Nachweis des Stromtarifs, z. B. die Stromrechnung

Die Wahl wird in der Regel einheitlich für das ganze Kalenderjahr getroffen. Fragen Sie Ihre Personalabteilung, welche Variante in Ihrem Unternehmen gilt.

Was der Nachweis enthalten sollte

Öffentliche Ladevorgänge, etwa an Schnellladern, gehören nicht in diesen Nachweis. Sie werden wie bisher über Belege abgerechnet.

Woher die kWh kommen dürfen

Das BMF schreibt keine bestimmte Technik vor. In Frage kommen eine Wallbox mit Messfunktion, ein Zwischenzähler oder die fahrzeuginterne Messung, die Sie in der App des Herstellers sehen. Eine eigene Erklärung ohne Messwert reicht ausdrücklich nicht. Mehr dazu im Ratgeber Heimladen ohne MID-Zähler nachweisen.

Sonderfälle

Was Ihr Arbeitgeber tun muss

Arbeitgeber müssen die Nachweise zentral und prüfbar archivieren. Fehlen sie bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung, drohen Nachzahlungen. Deshalb fragen viele Personalabteilungen jetzt jeden Monat nach einem sauberen Beleg.

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Häufige Fragen

Was hat sich 2026 beim Laden des Dienstwagens zu Hause geändert?

Die monatlichen Pauschalen von 30 € bzw. 70 € sind seit 1. Januar 2026 entfallen. Steuerfrei erstattet werden kann nur noch der tatsächlich geladene Strom in kWh (BMF-Schreiben vom 11. November 2025).

Wie hoch ist die Strompreispauschale 2026?

Für 2026 beträgt sie 0,34 € je kWh. Sie beruht auf dem Durchschnittspreis privater Haushalte im ersten Halbjahr 2025 laut Statistischem Bundesamt.

Reicht eine eigene Erklärung über die geladenen kWh?

Nein. Die kWh müssen mit einer Messung belegt werden, etwa über die Wallbox, einen Zwischenzähler oder die fahrzeuginterne Messung in der Hersteller-App.

Quellen: BMF-Schreiben vom 11. November 2025; Darstellungen in der Fachpresse für Fuhrpark und Lohnsteuer. Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich sind das BMF-Schreiben und die Regelungen Ihres Arbeitgebers.