Ladestrom für den Dienstwagen abrechnen: was 2026 gilt
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es keine monatliche Pauschale mehr für das Laden des E-Dienstwagens zu Hause. Ihr Arbeitgeber darf den Strom nur noch steuerfrei erstatten, wenn die geladenen Kilowattstunden nachgewiesen sind. Hier steht, was das konkret bedeutet.
Was hat sich geändert?
Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 11. November 2025. Es ersetzt das Schreiben vom 29. September 2020 und gilt ab dem 1. Januar 2026. Die bisherigen festen Monatsbeträge von 30 € bzw. 70 € sind damit entfallen. Steuerfrei nach § 3 Nr. 50 EStG ist seitdem nur noch der Ersatz der tatsächlich geladenen Strommenge.
Zwei Wege zur Erstattung
| Variante | Wie gerechnet wird | Was Sie zusätzlich brauchen |
|---|---|---|
| Strompreispauschale | Geladene kWh × 0,34 € (Wert für 2026) | Nur den kWh-Nachweis, keinen Stromvertrag |
| Individueller Tarif | Geladene kWh × Ihr Arbeitspreis, plus anteilige Grundgebühr | kWh-Nachweis und Nachweis des Stromtarifs, z. B. die Stromrechnung |
Die Wahl wird in der Regel einheitlich für das ganze Kalenderjahr getroffen. Fragen Sie Ihre Personalabteilung, welche Variante in Ihrem Unternehmen gilt.
Was der Nachweis enthalten sollte
- die geladenen kWh, getrennt nach Ladevorgang oder als Monatssumme
- Datum bzw. Zeitraum der Ladevorgänge
- eine eindeutige Zuordnung zum Dienstwagen, z. B. Kennzeichen
- den Strompreis: Pauschale oder Ihren Tarif mit anteiliger Grundgebühr
- die Datenquelle, z. B. Ladehistorie der Fahrzeug-App oder Wallbox-Zähler
Öffentliche Ladevorgänge, etwa an Schnellladern, gehören nicht in diesen Nachweis. Sie werden wie bisher über Belege abgerechnet.
Woher die kWh kommen dürfen
Das BMF schreibt keine bestimmte Technik vor. In Frage kommen eine Wallbox mit Messfunktion, ein Zwischenzähler oder die fahrzeuginterne Messung, die Sie in der App des Herstellers sehen. Eine eigene Erklärung ohne Messwert reicht ausdrücklich nicht. Mehr dazu im Ratgeber Heimladen ohne MID-Zähler nachweisen.
Sonderfälle
- Photovoltaik: Laden Sie mit eigenem Solarstrom, gilt Ihr normaler Haushaltstarif als Grundlage. Eine Aufteilung in Netz- und Solarstrom ist nach gängiger Darstellung nicht nötig.
- Dynamischer Stromtarif: Sie können den durchschnittlichen Monatspreis je kWh aus Ihrer Tarif-App verwenden.
- Haushaltssteckdose: Möglich, wenn die Ladehistorie des Fahrzeugs vollständig ist und kWh, Datum und Uhrzeit zeigt.
- Privatwagen: Die steuerfreie Erstattung gilt für Dienstwagen. Erstattet der Arbeitgeber Ladestrom für Ihr Privatauto, ist das in der Regel steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Was Ihr Arbeitgeber tun muss
Arbeitgeber müssen die Nachweise zentral und prüfbar archivieren. Fehlen sie bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung, drohen Nachzahlungen. Deshalb fragen viele Personalabteilungen jetzt jeden Monat nach einem sauberen Beleg.
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Häufige Fragen
Was hat sich 2026 beim Laden des Dienstwagens zu Hause geändert?
Die monatlichen Pauschalen von 30 € bzw. 70 € sind seit 1. Januar 2026 entfallen. Steuerfrei erstattet werden kann nur noch der tatsächlich geladene Strom in kWh (BMF-Schreiben vom 11. November 2025).
Wie hoch ist die Strompreispauschale 2026?
Für 2026 beträgt sie 0,34 € je kWh. Sie beruht auf dem Durchschnittspreis privater Haushalte im ersten Halbjahr 2025 laut Statistischem Bundesamt.
Reicht eine eigene Erklärung über die geladenen kWh?
Nein. Die kWh müssen mit einer Messung belegt werden, etwa über die Wallbox, einen Zwischenzähler oder die fahrzeuginterne Messung in der Hersteller-App.
Quellen: BMF-Schreiben vom 11. November 2025; Darstellungen in der Fachpresse für Fuhrpark und Lohnsteuer. Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich sind das BMF-Schreiben und die Regelungen Ihres Arbeitgebers.