Strompreispauschale 2026: 0,34 € je kWh erklärt
Wer seinen E-Dienstwagen zu Hause lädt, bekommt den Strom seit 2026 nach kWh erstattet. Statt des eigenen Stromtarifs darf der Arbeitgeber dafür eine einheitliche Strompreispauschale ansetzen. Für 2026 sind das 0,34 € je kWh.
Woher kommt der Wert?
Die Pauschale richtet sich nach dem Gesamtstrompreis für private Haushalte, den das Statistische Bundesamt halbjährlich veröffentlicht. Für jedes Kalenderjahr gilt der Wert aus dem ersten Halbjahr des Vorjahres. Für 2026 ist das das erste Halbjahr 2025. Fachbeiträge nennen dafür einen Durchschnitt von 34,36 Cent je kWh. In der Praxis wird meist mit 0,34 € gerechnet. Maßgeblich ist der Wert, den Ihr Arbeitgeber in der Car Policy festlegt.
Wie lange gilt die Regel?
Die Strompreispauschale gilt seit dem 1. Januar 2026 und ist nach derzeitigem Stand bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Der Wert kann sich jedes Jahr ändern.
Rechenbeispiel
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Zu Hause geladen im Oktober | 180 kWh |
| Strompreispauschale 2026 | 0,34 € je kWh |
| Steuerfreie Erstattung | 61,20 € |
Aufs Jahr gerechnet ergeben 2.000 kWh Heimladen eine Erstattung von 680 €.
Pauschale oder eigener Tarif?
Liegt Ihr Arbeitspreis über 0,34 € je kWh, kann sich die Abrechnung mit dem eigenen Tarif lohnen. Dann wird zusätzlich die anteilige Grundgebühr berücksichtigt, Sie müssen aber Ihren Stromvertrag bzw. die Rechnung vorlegen. Die Wahl gilt in der Regel für das ganze Kalenderjahr. Manche Arbeitgeber erlauben, erst am Jahresende zu entscheiden.
Was bleibt Pflicht?
Auch mit Pauschale müssen die geladenen kWh gemessen und dokumentiert sein, zum Beispiel über die Ladehistorie der Fahrzeug-App oder eine Wallbox mit Messfunktion. Mehr dazu im Ratgeber Heimladen ohne MID-Zähler nachweisen.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Strompreispauschale 2026?
0,34 € je kWh. Grundlage ist der Durchschnittspreis privater Haushalte im ersten Halbjahr 2025 laut Statistischem Bundesamt; Fachbeiträge nennen 34,36 Cent.
Bis wann gilt die Strompreispauschale?
Sie gilt seit dem 1. Januar 2026 und ist nach derzeitigem Stand bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Der Wert wird jährlich neu bestimmt.
Brauche ich mit der Pauschale noch einen kWh-Nachweis?
Ja. Die Pauschale ersetzt nur den Nachweis des Strompreises, nicht den Nachweis der geladenen kWh.
Quellen: BMF-Schreiben vom 11. November 2025; Darstellungen in der Fachpresse für Fuhrpark und Lohnsteuer. Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich sind das BMF-Schreiben und die Regelungen Ihres Arbeitgebers.